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Vorlage - VO/2021/009  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Burkhard Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.03.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (2021)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die 3.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10.Juli 2014 wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Sie ist Anlage der Niederschrift.  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 30.10.2020 ist die Neufassung der Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO) des Landes Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Die Bekanntmachungsverordnung legt jetzt in § 1 die vier Möglichkeiten der örtlichen Bekanntmachung fest.

 

Die sind folgende Bekanntmachungsformen:

 

  • Abdruck in der Zeitung
  • Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Trägers der öffentlichen Verwaltung
  • Bereitstellung im Internet
  • Aushang

 

Die bisherige „Mischform“ des Hinweises in der Tageszeitung und Veröffentlichung des Langtextes im Internet ist nicht mehr zulässig. Die Stadt muss sich für eine Variante entscheiden.

 

Nach § 6a BekanntVO läuft die Übergangsfrist für die bisherige Bekanntmachungsform am 31.03.2021 aus. Die Stadt hat bis zu diesem Zeitpunkt ihre Hauptsatzung anzupassen.

 

Weiterhin müssen die Hinweise aus § 6 Abs. 2 Satz 1 BekanntVO in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung weist mit Erlass vom 05.01.2021 einerseits daraufhin, dass die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch auch weiterhin in der Zeitung abzudrucken sind. Zudem hat das Innenministerium eine genehmigungsfähige Formulierung einer entsprechenden Hauptsatzungsregelung den Kommunen an die Hand gegeben.

 

Die vorgeschlagene 3. Änderung der Hauptsatzung hält sich an diesen „Mustertext“.

Aufgrund der bisherigen Hauptsatzungsregelung konnte der Bekanntmachungshinweis auf die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und sonstigen Sitzungen in der Tageszeitung  relativ kurz ausfallen, so dass hierfür Kosten von ca. 20 € pro Bekanntmachung angefallen sind.

 

Für umfangreichere Bekanntmachungen in der Tageszeitung (ca. zweispaltig und 100 mm hoch) fallen jedoch ungleich höhere Kosten an (ca. 200 € pro Bekanntmachung). Mit ca. 20 Gremiensitzungen und den weiteren Bekanntmachungen ergibt sich damit ein relevanter Kostenaufwand.

 

Da die Sitzungen und sonstigen Bekanntmachungen ohnehin über das Internet bereitgestellt werden, würde die Bekanntmachung in der Tageszeitung neben weiterem Aufwand auch Kosten produzieren. Daher sollte die Hauptsatzung eine örtliche Bekanntmachung im Internet vorsehen. In der Tageszeitung kann dann parallel der übliche redaktionelle Hinweis erfolgen.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung müsste die Hauptsatzungsänderung durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

4.000 €

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

3. Änderung der Hauptsatzung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (2021) (108 KB)      
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