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Vorlage - VO/2023/310  

Betreff: Billigung der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für die Förderung nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zur energetischen Sanierung der Blain-Halle
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Frau Sophie Ernst
2. Herr Marc Stender
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wahl, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
07.09.2023 
02. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Projektaufruf Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur  
Zeitlicher Ablauf des Förderprogramms  

Beschlussvorschlag:

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für die Förderung nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur energetischen Sanierung der Blain-Halle soll erfolgen.


Sachverhalt:

Die Blain-Halle wurde im Jahr 1976 errichtet. Das Gebäude umfasst die Großsporthalle mit zugehörigem Umkleide- und Sanitärbereich und Foyer sowie die Bibliothek.

 

Im Jahr 2011 wurden die Außenwände des Umkleide- und Sanitärtraktes durch Austausch der Fenster und Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems und das Dach durch Einbau einer Wärmedämmung energetisch ertüchtigt, die vorhandene Lüftungsanlage instandgesetzt und gereinigt, eine Fußbodenheizung in der Halle eingebaut und der Sportbodenbelag erneuert.

Die Beheizung der Sporthalle erfolgt über die Fußbodenheizung (Grundlast) und Heizregister in den Zuluft-Leitungen der Lüftungsanlage (Spitzenlast). Die Bibliothek hat eine eigene statische Heizungsanlage.

 

Nach wiederholten Ausfällen von mechanischen und elektronischen Teilen der Lüftungsanlage der Sporthalle wurde im Mai 2023 eine Begehung des Objektes mit einem Fachplaner für Lüftungsanlagen durchgeführt, der in seiner Stellungnahme feststellt, dass die Lüftungsanlagentechnik aus dem Baujahr 1976 in einem schlechten und nur noch teilweise funktionsfähigen Zustand ist. Ersatzteile, insbesondere derer für Regelungskomponenten sind auf dem Markt kaum noch bzw. teilweise gar nicht mehr verfügbar. Zudem entspricht die Anlage nicht mehr den heutigen Ansprüchen hinsichtlich Hygiene und Energieeinsparungen. Ferner hat die bestehende Anlage ihre technische Lebenserwartung überschritten. Nach heutigen Kriterien ist die Luftleistung für die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen mit ca. 800 bis 1.000 Personen (Turniere, Gilde etc.) zu gering. Die Kosten für den Austausch der Lüftungsanlage werden vom Fachplaner grob auf ca. 1,25 Millionen Euro geschätzt, hier sind die Kosten der für den Austausch erforderlichen Hochbaumaßnahmen (Demontage und Montage der Beleuchtung und der Hallendecke etc.) sowie der Honorare für Architekt und Fachplaner noch nicht enthalten.

 

Bei der Recherche nach Fördermöglichkeiten ist der FB3 auf das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestoßen. Die Teilnahme am Programm ist an Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss nach der Durchführung der Baumaßnahmen den Energiestandard KfW70 erreichen und barrierefrei sein. Damit sind weitere Kosten für die energetische Sanierung der äeren Hülle einschl. der Nebenkosten für Energieberater, Architekt und ggf. Statiker zu erwarten.

 

Um das Gebäude in allen Bereichen auf den aktuellen Stand zu heben, ist ein Check der elektrischen Anlage erforderlich, der mit größter Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, Teile der elektrischen Anlagen zu ersetzen bzw. zu ertüchtigen (größere Verteilungen, Trennung von Stromkreisen, Einbau von Fehlerstromschutzschaltern etc.).

 

 

Möglichkeiten des Handelns aus Sicht der Verwaltung

 

  1. Sanierung der Lüftungsanlage:

Kosten 1,25 Mio zzgl. Planungs-, Honorar- und Ausführungskosten ohne eine Förderung = ca. 2 Mio Euro

Vorteil:  - die Kosten beschränken sich auf die Sanierung der Lüftungsanlage

 - Energieeinsparungen durch Wärmerückgewinnung der neuen Lüftungsanlage

 - der Bestand der Halle wird erhalten

- ggf. ist eine Ertüchtigung der Deckentragfähigkeit möglich für Photovoltaik

Nachteil:  - eine Förderung ist nicht möglich

- es findet keine energetische Sanierung/Aufwertung der Gebäudehülle statt

- weiterer künftiger Sanierungsbedarf (Hallenboden, Sanitäranlagen, Stromversorgung) wird nicht betrachtet

- die Traglast der Halle lässt ggf. weiterhin keine Installation einer Photovoltaikanlage zu

 

  1. Sanierung der Lüftungsanlage + energetische Sanierung der Gebäudehülle

Kosten 1,25 Mio zzgl. Planungs-, Honorar und Ausführungskosten zzgl. Kosten für die energetische Sanierung = ca. 5-6 Mio Euro – max. 45 % Förderung

Vorteil: - die Halle wird energetisch aufgewertet

- die Maßnahme wird mit max. 45 % gefördert

- Energieeinsparungen durch Wärmerückgewinnung der neuen Lüftungsanlage und weniger Wärmeverluste durch ertüchtigte Bauteile

- der Bestand der Halle wird erhalten

- ggf. ist eine Ertüchtigung der Deckentragfähigkeit möglich für Photovoltaik

Nachteil: - der Aufwand ist größer, er ist für die energetische Sanierung noch zu spezifizieren (Energieberater erforderlich, Aufbau der Hüllbauteile ist zu untersuchen)

- die städtischen Kostenanteile sind höher

- weiterer künftiger Sanierungsbedarf (Hallenboden, Sanitäranlagen, Stromversorgung) wird nicht betrachtet

- die Traglast der Halle lässt ggf. weiterhin keine Installation einer Photovoltaikanlage zu

 

  1. Abriss und Neubau an gleicher Stelle, Kosten ca. 10-12 Mio Euro

Vorteil: - es steht ein Neubau nach aktuellen planerischen und energetischen Vorgaben zur Nutzung zur Verfügung

- kein weiterer Sanierungsbedarf

- eine Installation einer Photovoltaikanlage kann geplant werden

- aktuelle städtebauliche Kriterien können bei der Planung berücksichtigt werden

- die Maßnahme wird mit max. 45 % gefördert (Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit ggü. b. ist gegeben)

Nachteil: - Zeitaufwand, die Halle steht für einen langen Zeitraum nicht zur Verfügung

- die städtischen Kostenanteile sind wesentlich höher

 

Die Nutzung der Halle ohne Lüftungsanlage ist nur mit Einschränkungen möglich und nicht zu empfehlen. Großveranstaltungen mit vielen Akteuren und Zuschauern (Turniere, Gilde etc.) könnten dann nicht mehr stattfinden. Im Winter kann die empfohlene Mindesttemperatur in Höhe von 17 ° C nicht garantiert werden, eine temporäre Schließung ist ggf. erforderlich.

 

Über eine aus stadtplanerischer Sicht wünschenswerte Verlagerung der Bibliothek einschl. Stadtinformation in das Stadtzentrum und einen möglichen Rückbau der entsprechenden Gebäudeteile zur Herstellung von Sichtachsen in den Stadtpark sollte im Zuge der weiteren Bearbeitung beraten werden.

 

 

FAQ

 

  1. Frage: Wer sind derzeit die Nutzer der Großsporthalle?

Antwort: OSV mit diversen Sportarten, Kreisberufsschule, St. Joannis Kindergarten, Wagrienschule, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, LSC Condor (Modellflugzeuge), Gilde (1 x im Jahr), SV Heringsdorf (1 x im Jahr), SpVgg Putlos (1x im Jahr), Hospizlauf (1 x im Jahr), OG Cup (1 x im Jahr)

 

  1. Frage: Wer sind künftig die Nutzer der Großsporthalle?

Antwort: OSV mit diversen Sportarten, Kreisberufsschule, St. Johannis Kindergarten, LSC Condor (Modellflugzeuge), SV Heringsdorf (1 x im Jahr), SpVgg Putlos (1x im Jahr), Hospizlauf (1 x im Jahr), OG Cup (1 x im Jahr), Befriedigung der Nachfrage weiterer Vereine, die heute keine Hallenzeit bekommen können.

 

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wird ab 2025 überwiegend die neue Sporthalle auf dem Schulcampus nutzen.

Die Wagrienschule wird ab dem Jahr 2028 überwiegend die neue Sporthalle auf dem Schulcampus nutzen.

Die St. Joannis Toten und Schützengilde kann ab 2025 die Sporthalle auf dem Schulcampus nutzen.

 

  1. Frage: Welche Auswirkungen hätte der Wegfall der Großsporthalle? Gibt es Kompensationsmöglichkeiten?

Antwort: Die neue Sporthalle auf dem Schulcampus könnte die meisten Bedürfnisse des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und der Wagrienschule kompensieren. Der Sportunterricht der Kreisberufsschule wäre in der neuen Halle nicht möglich ist, da diese tagsüber vom Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gemeinschaftsschule schon ausgelastet ist. Auch in den Abendstunden würde es eng werden, da der OSV die Trainingseinheiten der verschiedenen Sporthallen auf die drei momentan bestehenden Sporthallen verteilt.

 

  1. Frage: Welche Auswirkungen hat der längerfristige Ausfall der Lüftungsanlage?

Antwort: Größere Veranstaltungen wie Turniere könnten nicht mehr stattfinden, da eine Entlüftung für eine größere Personenanzahl nicht mehr gegeben wäre. Bei länger anhaltenden Frostperioden wäre ggf. eine temporäre Schließung oder eine mobile Zusatzheizung erforderlich.

 

  1. Frage: Welche energetischen Maßnahmen sind für die Großsporthalle
    1. zwingend notwendig (Vorgabe Gebäudeenergiegesetz GEG) und
    2. im Falle einer Sanierung nach dem Förderprogramm zu beachten?

Antwort:

a. Ertüchtigung der äeren Hülle (hier: Außenwände, Dach), die Bauteile dürfen vorgegebene Höchstwerte des Wärmedurchgangs nicht überschreiten.

 Die Raumlufttechnik muss bedarfsabhängige Volumenstromregelung und Wärmerückgewinnung haben.

 Erforderliches Sanierungsziel: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf den des Referenzgebäudes um nicht mehr als 40% überschreiten.

b. Effizienzgebäude-Stufe 70 gem. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss erstmals erreicht werden, d.h., der Jahres-Primärenergiebedarf muss den des Referenzgebäudes um min. 30% unterschreiten

 

  1. Frage: Welche weiteren Sanierungsmaßnahmen in der Großsporthalle kommen in den kommenden 10 bis 15 Jahren auf die Stadt zu?

Antwort: Austausch der Beleuchtung durch LED, Instandsetzung der Elektroinstallation, Sanierung der Sanitärinstallation, ggf. Hallenboden

 

  1. Frage: Ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf oder an der Großsporthalle möglich?

Antwort: In dem momentanen Zustand ist die Installation einer Photovoltaikanlage aus statischer Sicht auf dem Dach nicht möglich. Die Montage an den Fassaden wurde bisher nicht in Betracht gezogen und müsste hinsichtlich Statik und Wirtschaftlichkeit untersucht werden.

 

  1. Frage: Wenn nein, welche Maßnahmen sind erforderlich?

Antwort: Bei der Sanierung der Lüftungsanlage wäre es ggf. möglich, die Dachkonstruktion zu ertüchtigen. Dies müsste statisch noch bewertet werden.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Zeitlicher Ablauf des Förderprogrammes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektaufruf Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (283 KB)      
Anlage 2 2 Zeitlicher Ablauf des Förderprogramms (340 KB)      
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