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Vorlage - VO/2023/316  

Betreff: Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabensatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Tim Kühne
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Kühne, Tim
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 (Aufwand FVA 2019)  
Anlage 2 (Aufwand FVA 2020)  
Anlage 3 (Umsatz 2018 für Satzung 2019)  
Anlage 4 (Umsatz 2019 für Satzung 2020)  
Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2019-2020)  

Beschlussvorschlag:

a) Es wird beschlossen,

 

den umlagefähigen Aufwand für 2019 auf 63.975,28 € sowie

 

den umlagefähigen Aufwand für 2020 auf 64.868,63 € festzulegen und

 

den Abgabensatz 2019 auf 1,13 % sowie

 

den Abgabensatz 2020 auf 1,10 % festzusetzen.

 

b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabensatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der angestrebten Beschlussfassung soll der Umlagesatz für die Fremdenverkerhsabgabe für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen werden.

 

Die Einstufung der Abgabepflichtigen erfolgt auf der Basis eines kombinierten Maßstabes, der eine Vorteilseinstufung und eine umsatzabhängige oder teilweise auch eine gewinnbezogene Festsetzung vorsieht. Der für die Abgabeerhebung durch besondere Satzung neu festzusetzende Abgabesatz wird dadurch ermittelt, dass die Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) ins Verhältnis zum Deckunsbedarf gesetzt wird.

Der Deckungsbedarf ist jeweils jährlich neu zu ermitteln. Der Deckungsbedarf beinhaltet den gem. § 10 KAG umlegungsfähigen Aufwand.

 

 

 

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes für die Fremdenverkehrsabgabe für das Haushaltsjahr 2019 ist als Anlage 1 und die für 2020 als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation für 2019 und 2020 wurde aufgrund der durch die KulTour Oldenburg in Holstein gGmbH übermittelten Kosten und der für dieses Jahr bei der Stadt Oldenburg in Holstein für 2019 und 2020 angefallenen Kosten erstellt. Soweit sich der zu berücksichtigende Aufwand für Veranstaltungen und Werbung nicht nur auf den touristischen Bereich bezieht, wurden Interessenquoten gebildet und der Aufwand anteilig angesetzt.

 

 

 

Der umlagefähige Gesamtaufwand wurde für 2019 mit 63.975,28 € und für 2020 mit 64.868,63 ermittelt.

 

 

 

Aus der Anlage 1 ist ferner der für das Jahr 2019 bzw. aus der Anlage 2 der für das Jahr 2020 durch besondere Satzung gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe jeweils festzusetzende Abgabesatz zu entnehmen.

 

 

 

Aus der Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) im Verhältnis zum Deckungsbedarf ergibt sich für 2019 folgender Abgabesatz: 1,13 % bzw. für 2020: 1,10%

 

 

 

 

 

Die für die einzelnen Betriebe aus der Erhebung der Umsätze ermittelten Messbeträge können aus der Anlage 3 für das Jahr 2018 bzw. aus der Anlage 4 für das Jahr 2019 entnommen werden. Die für die Ermittlung des Abgabesatzes maßgebliche Gesamtsumme der Messbeträge der zu veranlagenden Abgabepflichtigen ergibt sich ebenfalls aus dieser Tabelle. Die sich für die einzelnen Abgabepflichtigen ergebenden Abgabebelastungen können der letzten Spalte der Tabelle entnommen werden. Aufgrund des einzuhaltenden Abgabegeheimnisses wurde die Tabelle anonymisiert, in dem die Spalten „Abgabepflichtige“ und „tigkeit“r die Sitzungsvorlage gelöscht wurden.

 

 

 

 

 

Der Entwurf einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes ist der Vorlage als Anlage 5 beigefügt.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Anlage 1 (Aufwand FVA 2019) 

Anlage 2 (Aufwand FVA 2020) 

Anlage 3 (Umsatz 2018 für Satzung 2019) 

Anlage 4 (Umsatz 2019 für Satzung 2020) 

Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2019-2020)   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (Aufwand FVA 2019) (17 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (Aufwand FVA 2020) (17 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (Umsatz 2018 für Satzung 2019) (32 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 (Umsatz 2019 für Satzung 2020) (33 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2019-2020) (19 KB)      
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