Vorlage - VO/2019/106
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Beschlussvorschlag:
Die Grundschule soll zukünftig in einem Neubau auf dem heutigen Gelände der Wagrienschule und im sanierten Gebäude der ehemaligen Erich-Kästner-Schule angesiedelt werden. Für den Sportunterricht steht ihr die dortige Sporthalle zur Verfügung. Auch die vorhandene Mensa wird weiter genutzt.
Sachverhalt:
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. zum Neubau der städtischen Schulen sollte die Grundschule einen eigenständigen Standort behalten. Hierfür war der bisherige Standort in der Danziger Straße vorgesehen. Die Planung sah vor, dort neue Schulgebäude zu errichten und die alte Turnhalle zu sanieren.
Die Kosten für den Neubau der Grundschule und die Sanierung der Turnhalle am alten Standort gem. beigefügter Variante 1 sollten sich auf 11.830.000 € belaufen.
Die gegenwärtigen Kostensteigerungen insbesondere im Baubereich haben zu Überlegungen geführt, wie die Kosten so gering wie möglich gehalten werden können. Dies ging einher mit der Aussage der Grundschule, dass der Standort nicht zwingend auf dem bisherigen Grundstück sein muss.
So wurde dann von den Architekten eine Verlagerung auf das heutige Gelände der Wagrienschule geprüft. Ein Vorteil ist, dass dort eine funktionsfähige Sporthalle bereit steht und somit hierfür keine Kosten anfallen. Die auf dem Gelände der Wagrienschule vorhandene Mensa bietet außerdem die Möglichkeit, ca. 160 m² Nutzfläche einzusparen.
In der beigefügten Variante 2 wurde die Sanierung des Erich-Gebäudes mit der Nutzung der Mensa ebenfalls als eine Chance zur Kostenverringerung genutzt. Die Sanierung eines Gebäudes aus dieser Zeit ist 10 - 20% günstiger als ein entsprechender Neubau.
Für die Nutzung des Erich-Gebäudes bieten sich die Bereiche Ganztag und Förderzentrum der Grundschule an. Für eine weitere, schulfremde Nutzung (Kita, Jugendclub, Kindertagespflege) stünde noch Fläche im Souterrain des Gebäudes zur Verfügung. Ein separater Eingang von der Hoheluftstraße aus macht die Unterbringung einer der oben genannten Nutzungen möglich.
Für die Grundschule selbst ist zusätzlich ein Neubau erforderlich. Die Kosten für die Sanierung des Erich-Gebäudes und den Neubau für die Grundschule auf dem heutigen Gelände der Wagrienschule werden unter Fortnutzung der Sporthalle und der Mensa auf 10.370.000 € geschätzt.
Auf den ersten Blick noch günstiger stellt sich die ebenfalls beigefügte Variante 3 dar, bei der die Sporthalle, die Mensa und das Clara-Gebäude fortgenutzt werden und ergänzend ein Neubau errichtet wird. Hierfür werden die Kosten auf 9.170.000 € geschätzt. Nachteil ist, dass das Erich-Gebäude in dieser Konstellation kaum zu verwerten sein wird, weil es die Verbindung mit der weiter für die Schule genutzten Mensa gibt. Demgenüber sollte in der Variante 2 das Clara-Gebäude durchaus gut verkäuflich sein. Außerdem verteilt sich die Grundschule in der Variante 3 über eine relativ große Fläche.
Allgemein ist zum Kostenrahmen für den Standort Wasserquell von 11.830.000 €, als auch für den Standort Wagrienschule von 10.370.000 € bzw. 9.170.000 € zu sagen, dass alle Werte zur Vergleichbarkeit auf der Grundlage der Kostenkennwerte aus dem ersten Quartal 2018 beruhen.
Die Grundlage der Berechnung in Bezug auf die Nutzfläche waren:
- eine dreizügige Grundschule,
- die Berücksichtigung der Korrekturen seitens der Schulleitung zum Ganztag, den Unterrichtsräumen, dem Förderzentrum.
- die Kooperation mit der Kastanienhofschule wurde nicht berücksichtigt.
Der Standort Wagrienschule bietet, falls dies mittelfristig in Betracht gezogen wird, die Möglichkeit zur Entwicklung einer vierzügigen Grundschule. Sowohl die Größe des Schulhofes als auch die der Sporthalle geben dies her. Der Übergang von Dreizügigkeit zur Vierzügigkeit ist auf dem Standort Wasserquell nicht möglich.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Grundschule zu ändern und für die Grundschule eine Lösung auf der Basis der beigefügten Variante 2 anzustreben. Dies war auch das gemeinsam getragene Ergebnis aus eienr Arbeitsgruppensitzung mit den Architekten, den Schulleitungen sowie den Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Varianten 1 -3
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Oldenburg Grundschule 19-06-20 (101 KB) |
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