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Vorlage - VO/2023/308  

Betreff: Neubau der Grundschule - Bedarfsplanung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Frau Lena Nagel
2. Frau Sophie Ernst
Bezüglich:
VO/2019/106
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Ernst, Sophie
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
04.09.2023 
2. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
07.09.2023 
02. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antwortschreiben Kreis Ostholstein  

Beschlussvorschlag:

Die Planung der Grundschule auf dem Gelände der heutigen Wagrienschule wird ab dem dritten Quartal 2024 begonnen.

 

Zusätzlich werden die Bedarfe

 

  • Kooperation des Kastanienhofs mit der Grundschule,
  • Erweiterung der Ganztagsbetreuung
  • Unterbringung bzw. Neubau einer Kindertagesstätte

 

mit in die Planung aufgenommen. Die notwendigen Mittel für die Bedarfsplanung werden in der erforderlichen Höhe in den Haushalt für das Jahr 2024 eingestellt.

 


Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage sollen die Rahmenbedingungen für die Bedarfsplanung des Neubaus der Grundschule festgelegt werden.

 

Der Neubau der Grundschule am Standort der Wagrienschule wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2019 beschlossen (siehe anliegende Vorlage VO/2019/106: Vorlage - VO/2019/106 - Schulsanierung bzw. Schulneubau; hier: Standort der Grundschule).

 

In den Lenkungsgruppensitzungen wurde die weitere Vorgehensweise bezüglich der Planung beraten. Nach diesem Stand ist eine Bedarfsplanung (Leistungsphase 0) durch den Generalplaner ppp Architekten + Stadtplaner im dritten Quartal des Jahres 2024 zu beginnen.

 

Inhaltlich besteht die Leistungsphase 0 aus der Voruntersuchung, dem Vordenken, der Projektdefinition und der Beteiligung der Nutzer. Unter den vielfältigen Vorgaben, wie Kosten, Termine und Qualitäten wird in Workshops mit Schwerpunkten ein definiertes Raumkonzept entwickelt. Die Dauer der vorgeschalteten Bedarfsplanung beträgt 4-6 Monate, so dass die Planung mit der Leistungsphase 1 im Jahr 2025 starten kann.

 

Seit dem oben genannten Beschluss sind einige Jahre vergangen und es haben sich in der Zwischenzeit zusätzliche Gesichtspunkte ergeben, die Einfluss auf den Raumbedarf hätten und ggf.  mitzubetrachten sind:

 

-          Kooperation der Schule Kastanienhof mit der Grundschule (Vorlage VO/2019/068)

-          Erfüllung des Rechtsanspruchs der Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Jahr 2026

-          Kindertagesstätte in einer städtischen Liegenschaft

-          Frage der Entwicklung der Schülerzahlen und daraus resultierend der Zügigkeit der Grundschule

Die genannten Punkte werden untenstehend erläutert. Die Verwaltung empfiehlt diese in die Bedarfsplanung aufzunehmen und mitzubetrachten.

 

Die Planungskosten r die Leistungsphase 0 belaufen sich auf voraussichtlich 50.000,00 brutto. Die notwendigen Mittel für die Bedarfsplanung werden in der erforderlichen Höhe in den Haushalt für das Jahr 2024 eingestellt.

 

Kooperation der Schule Kastanienhof mit der Grundschule

Die Schule Kastanienhof ist vor einiger Zeit mit dem Wunsch einer inklusiven Beschulung an die Stadt Oldenburg in Holstein herangetreten und rde für eine inklusive Beschulung bis zu 4 Klassen mit jeweils 8 bis 10 Kindern einbringen. Je Jahrgang würde ein Klassenraum sowie ein Nebenraum benötigt werden.

 

Im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 19.06.2019 wurde Folgendes beschlossen (VO/2019/068: Vorlage - VO/2019/068 - Inklusive Beschulung; hier: Kooperation der Schule Kastanienhof mit der Grundschule am Wasserquell):

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Kampuslösung mit 4 Klassen in Kooperation der Grundschule und des Kastanienhofs wird seitens des Ausschusses befürwortet. Die Übernahme der Investitionskosten soll durch finanzielle Leistungen des Schulträgers Kastanienhof ausgeglichen werden.“

 

Die Schule Kastanienhof, nscht weiterhin eine inklusive Mitbeschulung ihrer Schüler.

 

Der Kreis Ostholstein als Schulträger, hat auf unsere Nachfrage die als Anlage beigefügte Nachricht übersandt. Auch dieser strebt eine inklusive Beschulung an, so dass wir die ensprechende Bedarfsplanung berücksichtigen sollten. Die maßgeblichen Vereinbarungen wären dann zu gegebener Zeit abzuschließen. Der Kreis OH seinerseits wird zur Standortortertüchtigung einen Planungsauftrg vergeben.

 

Die Refinanzierung der zusätzlichen Räumlichkeiten könnte über die Vermietung der Räume an den Kastanienhof gesichert werden.

 

Ganztagsbetreuung

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Ganztagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 auf den Weg gebracht. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.

 

Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Kern des Ganztagsförderungsgesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden.

 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.

 

Derzeit liegt die Belegung der Offenen Ganztagsschule bei 120-130 Schülern aus allen vier Jahrgangsstufen.

 

Die Schülerzahlen der Grundschule am Wasserquell haben sich wie folgt entwickelt:

 

Schuljahr

2022-2023

2021-2022

2020-2021

2019-2020

Anzahl Schüler

265

271

277

289

 

Kindertagesstätten

 

Derzeit halten fünf Träger in Oldenburg in Holstein die 40 Plätze für unter dreijährige Kinder, 257 für über dreijährige Kinder und 30 Plätze in altersgemischten Gruppen vor.

 

Mit Ausnahme von drei Liegenschaften befinden sich alle Liegenschaften für die Kindertagesbetreuung im Eigentum der Träger.

 

Die Stadt Oldenburg hat folgende drei Liegenschaften an Einrichtungsträger vermietet: Die „Rathaus-Villa“ Markt 29a an den Paritätischen Wohlfahrtsverband zur Unterbringung von zwei Tagespflegegruppen, das ehemalige Hausmeistergebäude neben der Blain Halle an den Deutschen Kinderschutzbund zur Unterbringung einer altersgemischten Gruppe und eine Räumlichkeit am Wallmuseum für die Unterbringung der Waldgruppe des Deutschen Kinderschutzbundes.

 

Die aktuelle Situation zeigt, dass die Einrichtungsträger in ihre Liegenschaften nur invesieren, und diese nur Instand halten, wenn die Stadt Oldenburg in Holstein sich an den

Investitionskosten in nicht unwesentlicher Höhe beteiligt. Die Stadt erwirbt damit keinerlei Ansprüche gegen den Träger. Sie leistet vielmehr verlorene Zuschüsse.

 

Vor diesem Hintergrund wird zu einem Umdenken geraten. Ein kommunales Kita-Gebäude mit mindestens fünf Gruppen re ein zukunftsweisendes Projekt.

 

Durch den Bau einer kommunalen Kindertagesstätte ist zu erwarten, dass sich leichter Kitaträger finden lassen, die die Leistung der Kindertagesbetreuung anbieten. In dem die Stadt Oldenburg eigene Liegenschaften vorhält, steigt die Attraktivität für Kitaträger, sich als Träger für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu bewerben. Weiterhin erhält die Stadtverwaltung Klarheit über alle entstehenden Kosten betreffend der Liegenschaft und es herrscht ein vollumfänglicher Kenntnissstand über den Zustand des Gebäudes, sodass Maßnahmen vorausschauend geplant werden können. Die kommunale Liegenschaft würde durch die Erhebung einer Miete refinanziert werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

x

Ja, folgende:

Aufgrund des Neubaus der Grundschule und der Kita steigt die Attraktivität der Stadt Oldenburg in Holstein für Familien, die sich hier ansiedeln möchten und für Schüler/-innen aus dem Umland.

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Notwendige Mittel für die Bedarfsplanung

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antwortschreiben Kreis Ostholstein (299 KB)      
Stammbaum:
VO/2019/106   Schulsanierung bzw. Schulneubau; hier: Standort der Grundschule   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
VO/2023/308   Neubau der Grundschule - Bedarfsplanung   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
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