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Tagesordnung - 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen  

Bezeichnung: 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Gastronomie "Pola Pola"
Ort: Lankenstraße 1 a , 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 28.03.2018  
SI/18/238  
     
   
Ö 5  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/041  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus soll der B-Plan Nr. 19 geändert werden.

 

Er werden folgende Planungsziele verfolgt:

Erweiterung der maximal zulässigen Verkaufsfläche um 20% auf 1.200 qm.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro PLANUNG kompakt STADT, Frau Gabriele Teske, Röntgenstraße 1 in 23701 Eutin beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

   
    18.04.2018 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

  1. r ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus soll der B-Plan Nr. 19 geändert werden.

 

Er werden folgende Planungsziele verfolgt:

Erweiterung der maximal zulässigen Verkaufsfläche um 20% auf 1.200 qm.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der die Kostenübernahme sowie die Beauftragung eines Planungsbüros regelt.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 6  
Bau eines Regenrückhaltebeckens im Freizeitpark, Erneuerung Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Teilbereich der Burgtorstraße und Heiligenhafener Chaussee  
VO/2018/043  
Ö 7  
Erschließung und Veräußerung ehem. Spielplatz Eichenallee; Vorstellung der Konzepte  
Enthält Anlagen
VO/2018/040  
Ö 8  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
N 9     Beratung Konzepte Eichenallee      
N 10     Grundstücksangelegenheiten hier: Erwerb einer Fläche zur Erweiterung eines bestehenden Regenrückhaltebeckens      
N 11     Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen      
Ö 12  
Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung      
               

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