Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 3 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2019 | |||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
Ö 6 | Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung des Jahresüberschusses | VO/2019/134 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Bilanzsumme: 52.028.682,57 EUR Aufwendungen: 20.247.501,03 EUR Erträge: 22.356.727,70 EUR Jahresüberschuss: 2.109.226,67 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.585.884,72 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 523.341,95 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
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04.12.2019 - Hauptausschuss | ||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Bilanzsumme: 52.028.682,57 EUR Aufwendungen: 20.247.501,03 EUR Erträge: 22.356.727,70 EUR Jahresüberschuss: 2.109.226,67 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.585.884,72 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 523.341,95 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
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11.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Es wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Bilanzsumme: 52.028.682,57 EUR Aufwendungen: 20.247.501,03 EUR Erträge: 22.356.727,70 EUR Jahresüberschuss: 2.109.226,67 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.585.884,72 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 523.341,95 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
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Ö 7 | Haushalt 2020 a) Ergebnisplan 2020 b) Finanzplan 2020 c) Stellenplan Haushaltsjahr 2020 d) Vorbericht Haushalt 2020 e) Haushaltssatzung 2020 f) Wirtschaftsplan 2020 Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein g) Wirtschaftsplan 2020 KulTour Oldenburg in Holstein GmbH h) Wirtschaftsplan 2020 Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreiberges. mbH i) Wirtschaftsplan 2020 Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH j) Wirtschaftsplan 2020 Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH | VO/2019/148 | ||||||||||||
Ö 8 | Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2019/126 | ||||||||||||
Ö 9 | Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe | VO/2019/124 | ||||||||||||
Ö 10 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 11 | Vertraulicher Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
N 12 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 13 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||