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Tagesordnung - 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
Datum: Mi, 17.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3.1  
Anfrage zum Hundegarten      
Ö 3.2  
Anfrage zum Schulcampus      
Ö 3.3  
Anfrage zu TOP 7      
Ö 3.4  
weitere Anfrage zu TOP 7      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2020  
SI/19/513  
Ö 5  
Öffentlicher Bericht der Verwaltung  
Enthält Anlagen
VO/2021/002  
Ö 6  
B-Plan 62 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/008  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan:
    1. Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen soll der

Bebauungsplan Nr. 62 - Wohngebiet „Am Sandkamp“

aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietesfür die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte und eines Hospizes.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Büro dn.stadtplanung GbR, Kellerstraße 49 in 25462 Rellingen durchgeführt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es werden ein entsprechender städtebaulicher Vertrag sowie ein notarieller Erschließungsvertrag erarbeitet.

   

   
    17.03.2021 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan:
    1. Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen soll der

Bebauungsplan Nr. 62 - Wohngebiet „Am Sandkamp“

aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes r die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte und eines Hospizes.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Büro dn.stadtplanung GbR, Kellerstraße 49 in 25462 Rellingen durchgeführt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es werden ein entsprechender städtebaulicher Vertrag sowie ein notarieller Erschließungsvertrag erarbeitet.

   

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

Ö 7  
Projektvorstellung: Geschosswohnungsbau auf einer Fläche zwischen Göhler Straße und Am Sandkamp  
Enthält Anlagen
VO/2021/021  
Ö 8     Erweiterung Gewerbegebiet Am Voßberg hier: Auftragserteilung zur Erschließung der Erweiterungsfläche      
Ö 9  
Baumaßnahme Schulcampus; hier: Einrichtung einer Lenkungsgruppe  
VO/2021/006  
Ö 10  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
Ö 10.1  
Kreisverkehr      
Ö 10.2  
Photovoltaik      
N 11     Nicht öffentlicher Bericht der Verwaltung      
N 12     Einzelbauvorhaben hier: Bauvoranfrage im Außenbereich      
N 13     Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen      
Ö 14  
Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung      
               

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