Tagesordnung - 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 08.09.2022 | SI/19/773 | ||||||||||||
Ö 5 | Öffentlicher Bericht der Verwaltung | VO/2022/138 | ||||||||||||
Ö 6 | Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes | VO/2022/147 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein stimmt der Beauftragung eines externen Dienstleitungsbüros zur Durchführung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (Wärmeplan) für das Gemeindegebiet zu.
Hierfür soll im Haushalt 2023 eine Einnahme von 40.000,- Euro berücksichtigt werden. Zudem als Einnahme zwei Ditteltranchen für 2023 und eine für 2024 in Höhe von je 11.500,- Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag zu stellen.
Der Einstieg in die konkrete Wärmeplanung soll ab der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgen.
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10.11.2022 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen | ||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Hierfür soll im Haushalt 2023 eine Ausgabe von 40.000,- Euro berücksichtigt werden. Zudem als Einnahme zwei Dritteltranchen für 2023 und eine für 2024 in Höhe von je 11.500,- Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf die Zuweisungspauschale gem. Konnexitätsprinzip bis spätestens zum 31.12.2022 zu stellen.
Der Wärme- und Kälteplan ist durch externe Beratungs-/Planungsbüros bis spätestens Mitte 2024 zu erarbeiten und im Herbst 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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24.11.2022 - Hauptausschuss | ||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Die Stadt Oldenburg in Holstein stimmt der Beauftragung eines externen Dienstleitungsbüros zur Durchführung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (Wärmeplan) gem. § 7 EWKG für das Gemeindegebiet zu.
Hierfür soll im Haushalt 2023 eine Ausgabe von 40.000,- Euro berücksichtigt werden. Zudem als Einnahme zwei Ditteltranchen für 2023 und eine für 2024 in Höhe von je 11.500,- Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf die Zuweisungspauschale gem. Konnexitätsprinzip bis spätestens zum 31.12.2022 zu stellen.
Der Wärme- und Kälteplan ist durch externe Beratungs-/Planungsbüros bis spätestens Mitte 2024 zu erarbeiten und im Herbst 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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12.12.2022 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 14 - (offen) | ||||||||||||||
Beschluss:
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Ö 7 | 1. Änderung und Erweiterung B-Plan 37 "Kieler Chaussee" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2022/140 | ||||||||||||
Ö 8 | Kanalrenovation in der Bahnhofstraße, Kremsdorfer Weg sowie Burgtorstraße hier: Auftragsvergabe und Bauprogramm | VO/2022/145 | ||||||||||||
Ö 9 | Vollausbau der Straße Am Voßberg hier: Information über die Auftragsvergabe | VO/2022/146 | ||||||||||||
Ö 10 | Haushalt 2023; hier: Entwurf des Ergebnishaushalts 2023 und Investitionsplanung 2023 | VO/2022/149 | ||||||||||||
Ö 11 | Freiflächen-Photovoltaikanlage | VO/2022/142 | ||||||||||||
Ö 12 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 13 | Nicht öffentlicher Bericht der Verwaltung | |||||||||||||
N 14 | Einzelbauvorhaben, hier: Neubau einer Wohnanlage | |||||||||||||
N 15 | Einzelbauvorhaben, hier: Bebauung an der Göhler Straße | |||||||||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheiten, hier: Freiflächen-Photovoltailanlagen | |||||||||||||
N 17 | Städtebauförderung Hier: Ankauf einer Fläche am Markt / Burgtorstraße | |||||||||||||
N 18 | Städtebauförderung, hier: Ankauf eines Grundstückes in der mittleren Schuhstraße | |||||||||||||
N 19 | Städtebauförderung Hier: Ankauf eines Grundstückes in der mittleren Schuhstraße | |||||||||||||
N 20 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 21 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||