Tagesordnung - 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 23.10.2019 | SI/19/327 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Aula: Information über die aktuell ermittelten Kosten sowie Entscheidung über eine zusätzliche Fassadensanierung mit Wärmedämmung | VO/2019/127 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Oldenburg in Holstein (Eichenallee) hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2019/117 | ||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für ein Gebiet in der Lankenkoppel zwischen der vorhandenen Bebauung südlich und westlich der Eichenallee und nördlich der Lindenallee wird der B-Plan Nr. 60 aufgestellt. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines „reinen Wohngebietes“ zur Errichtung von Einfamilien- und / oder Doppelhäusern
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll durch ein noch zu beauftragendes Planungsbüro durchgeführt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b BauGB abgesehen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
07.11.2019 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Für ein Gebiet in der Lankenkoppel zwischen der vorhandenen Bebauung südlich und westlich der Eichenallee und nördlich der Lindenallee wird der B-Plan Nr. 60 aufgestellt. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines „reinen Wohngebietes“ zur Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern entsprechend des Bebauungsvorschlags
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll durch ein noch zu beauftragendes Planungsbüro durchgeführt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b BauGB abgesehen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Oldenburg in Holstein (Schulstandort) hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2019/118 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Inwertsetzung des Oldenburger Walls: Informationen über den Planungsstand und Entscheidung über die vorgestellte Variante | VO/2019/128 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Finanzhaushalt: Vorberatung über die angemeldeten Mittel | VO/2019/129 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.1 | Gestaltung Wall | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10.2 | Baustelle Burgtorstraße | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 11.1 | Ankauf Grundstück Holsteiner Straße | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 11.2 | Ankauf Grundstücke Hinterhörn und Kuhtorstraße / Schauenburger Straße | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||