Tagesordnung - 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 23.10.2019 | SI/19/327 | ||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Aula: Information über die aktuell ermittelten Kosten sowie Entscheidung über eine zusätzliche Fassadensanierung mit Wärmedämmung | VO/2019/127 | ||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Oldenburg in Holstein (Eichenallee) hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2019/117 | ||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Oldenburg in Holstein (Schulstandort) hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2019/118 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Grundstück des jetzigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zwischen der Göhler Straße im Süden, westlich der Adolf-Friedrich-Straße, südlich des Stadtparks und östlich der Straße Am Kuhhof und des OSV-Sportplatzes wird der B-Plan Nr. 61 aufgestellt. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Fläche für den Gemeinbedarf („Schulstandort“)
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das
Planungsbüro Ostholstein Tremskamp 24 23611 Bad Schwartau
beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
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07.11.2019 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen | ||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | ||||||||||||||
Beschluss:
1. Für das Grundstück des jetzigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zwischen der Göhler Straße im Süden, westlich der Adolf-Friedrich-Straße, südlich des Stadtparks und östlich der Straße Am Kuhhof und des OSV-Sportplatzes wird der B-Plan Nr. 61 aufgestellt. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Fläche für den Gemeinbedarf („Schulstandort“)
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das
Planungsbüro Ostholstein Tremskamp 24 23611 Bad Schwartau
beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
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Ö 8 | Inwertsetzung des Oldenburger Walls: Informationen über den Planungsstand und Entscheidung über die vorgestellte Variante | VO/2019/128 | ||||||||||||
Ö 9 | Finanzhaushalt: Vorberatung über die angemeldeten Mittel | VO/2019/129 | ||||||||||||
Ö 10 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 10.1 | Gestaltung Wall | |||||||||||||
Ö 10.2 | Baustelle Burgtorstraße | |||||||||||||
N 11 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 11.1 | Ankauf Grundstück Holsteiner Straße | |||||||||||||
N 11.2 | Ankauf Grundstücke Hinterhörn und Kuhtorstraße / Schauenburger Straße | |||||||||||||
Ö 12 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||