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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mo, 27.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhof
Ort: Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 4  
Ehrungen und Vorstellungen      
Ö 5  
Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten  
VO/2021/086  
Ö 6  
Niederschrift über die Sitzung vom 14.06.2021  
SI/19/608  
     
   
Ö 7  
Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten      
Ö 8  
Bericht der Verwaltung, hier: Beantwortung von Anfragen im öffentlichen Teil  
Enthält Anlagen
VO/2021/084  
Ö 9  
Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses  
Enthält Anlagen
VO/2021/053  
Ö 10  
Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein  
VO/2021/054  
Ö 11  
Wallmuseum Oldenburg, Errichtung einer Schutzhütte für die Waldkindergartengruppe
Enthält Anlagen
VO/2021/069  
Ö 12  
Innenstadtprogramm; hier: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren  
VO/2021/085  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.

 

Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der

Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

 

Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.

 

Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung.

Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro,

Zuschuss = 41. 250 Euro.

 

   
    27.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  
 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.

 

Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der

Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

 

Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.

 

Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.

 

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung.

Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro,

Zuschuss = 41. 250 Euro.

 

 

Abstimmungsergebnis:

16

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 Ergebnis: einstimmig angenommen.

 
 

Ö 13  
Jahresabschluss für das Jahr 2017 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein hier: korrigerende Beschlussfassung zur Behandlung des Jahresergebnisses im Bereich dezentrale Abwasserbeseitigung  
Enthält Anlagen
VO/2021/087  
Ö 14  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
N 15     Vertraulicher Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten      
N 16     Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen      
Ö 17  
Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung      
               

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