Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 3 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 4 | Ehrungen und Vorstellungen | |||||||||||||
Ö 5 | Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten | VO/2021/086 | ||||||||||||
Ö 6 | Niederschrift über die Sitzung vom 14.06.2021 | SI/19/608 | ||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
Ö 8 | Bericht der Verwaltung, hier: Beantwortung von Anfragen im öffentlichen Teil | VO/2021/084 | ||||||||||||
Ö 9 | Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses | VO/2021/053 | ||||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2021/054 | ||||||||||||
Ö 11 | Wallmuseum Oldenburg, Errichtung einer Schutzhütte für die Waldkindergartengruppe | VO/2021/069 | ||||||||||||
Ö 12 | Innenstadtprogramm; hier: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren | VO/2021/085 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.
Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren – Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.
Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.
Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.
Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung. Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro, Zuschuss = 41. 250 Euro.
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27.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.
Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren – Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.
Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.
Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.
Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung. Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro, Zuschuss = 41. 250 Euro.
Ergebnis: einstimmig angenommen. |
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Ö 13 | Jahresabschluss für das Jahr 2017 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein hier: korrigerende Beschlussfassung zur Behandlung des Jahresergebnisses im Bereich dezentrale Abwasserbeseitigung | VO/2021/087 | ||||||||||||
Ö 14 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 15 | Vertraulicher Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
N 16 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 17 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||