Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Café-Restaurant Museumshof
Ort: Prof.-Struve-Weg 1, 23758 Oldenburg in Holstein
Zusatz: (Protokollführerin)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 26.03.2015  
SI/18/024  
     
   
Ö 5  
Nachbesetzung von Ausschüssen und Aufsichtsräten  
VO/2015/081  
Ö 6  
Wahl von wählbaren Bürgern zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern  
VO/2015/080  
Ö 7  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters über die 2014 entgegengenommenen Spenden  
Enthält Anlagen
VO/2015/053  
Ö 9  
Bekanntgabe bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 hier: Übersicht über die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2015/083  
Ö 10  
Herrichtung des Gebäudes Weidenkamp 2a für die Oldenburger Tafel  
Enthält Anlagen
VO/2015/062  
Ö 11  
Interkommunales Gewerbegebiet Gremersdorf - Oldenburg in Holstein hier: Beteiligung der Stadt Oldenburg in Holstein am Grunderwerb und an der Erschließung  
Enthält Anlagen
VO/2015/078  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich entsprechend der Vorlage an dem Interkommunalen Gewerbegebiet Oldenburg i.H. – Gremersdorf zu beteiligen und stimmt dem Abschluss des hierauf basierenden und in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Kooperations- und Erschließungsvertrages zu.

 

  1. Die in der Vorlage erläuterten Kosten sind in den 1.Nachtragshaushaltsplan 2015 einzustellen. Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2015 für die Stadt Oldenburg i.H. auf 25 % von 3.243.938 € = 810.984,50 €

    Die lt. Vorlage für 2016 anfallenden Kosten sind als Verpflichtungsermächtigung in den Finanzhaushalt 2015 einzustellen.
     

 

 

   
    08.06.2015 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich entsprechend der Vorlage an dem Interkommunalen Gewerbegebiet Oldenburg i.H. Gremersdorf zu beteiligen und stimmt dem Abschluss des hierauf basierenden und in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Kooperations- und Erschließungsvertrages zu.

 

  1. Die in der Vorlage erläuterten Kosten sind in den 1.Nachtragshaushaltsplan 2015 einzustellen. Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2015 für die Stadt Oldenburg i.H. auf 25 % von 3.243.938 € = 810.984,50 €

    Die lt. Vorlage für 2016 anfallenden Kosten sind als Verpflichtungsermächtigung in den Finanzhaushalt 2015 einzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen


 

 

   
    18.06.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich entsprechend der Vorlage an dem Interkommunalen Gewerbegebiet Oldenburg i.H. Gremersdorf zu beteiligen und stimmt dem Abschluss des hierauf basierenden und in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Kooperations- und Erschließungsvertrages zu.

 

Die in der Vorlage erläuterten Kosten sind in den 1.Nachtragshaushaltsplan 2015 einzustellen. Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2015 für die Stadt Oldenburg i.H. auf 25 % von 3.243.938 € = 810.984,50 €

Die lt. Vorlage für 2016 anfallenden Kosten sind als Verpflichtungsermächtigung in den Finanzhaushalt 2015 einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

15

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 12  
Zukunftsfähige Breitbandversorgung  
Enthält Anlagen
VO/2015/086  
Ö 13  
Nachtragshaushaltssatzung 2015 und Nachtragshaushaltsplan 2015  
Enthält Anlagen
VO/2015/070  
Ö 14  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
               

nach oben zurück