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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Café-Restaurant Museumshof
Ort: Prof.-Struve-Weg 1, 23758 Oldenburg in Holstein
Zusatz: (Protokollführerin)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 26.03.2015  
SI/18/024  
     
   
Ö 5  
Nachbesetzung von Ausschüssen und Aufsichtsräten  
VO/2015/081  
Ö 6  
Wahl von wählbaren Bürgern zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern  
VO/2015/080  
Ö 7  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters über die 2014 entgegengenommenen Spenden  
Enthält Anlagen
VO/2015/053  
Ö 9  
Bekanntgabe bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 hier: Übersicht über die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2015/083  
Ö 10  
Herrichtung des Gebäudes Weidenkamp 2a für die Oldenburger Tafel  
Enthält Anlagen
VO/2015/062  
Ö 11  
Interkommunales Gewerbegebiet Gremersdorf - Oldenburg in Holstein hier: Beteiligung der Stadt Oldenburg in Holstein am Grunderwerb und an der Erschließung  
Enthält Anlagen
VO/2015/078  
Ö 12  
Zukunftsfähige Breitbandversorgung  
Enthält Anlagen
VO/2015/086  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der in der Vorlage begründeten Auffassung an, dass eine leistungsfähige glasfaserbasierte Breitbandversor­gung zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unerlässlich ist. Dort, wo eine leistungsfähige Breitbandversorgung durch private Anbieter nicht gewährleistet ist, muss diese mangels anderer Alternativen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge schnellstmöglich in kommunaler Träger­schaft realisiert werden.
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, diese Aufgabe

-          entwedereiner beim  Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden Sparte zu übertragen und wäre für diesen bereit, dieser neuen Sparte beizutreten

-          oder den Stadtwerken Oldenburg in Holstein zu übertragen.
 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt,

-          an der Gründung dieser neuen Sparte mitzuwirken und

-          parallel dazu mit den Stadtwerken Oldenburg in Holstein die möglichen Bedingungen zu konkretisieren.
 

  1. Die endgültige Beschlussfassung über

- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Spartenbeitritt oder

- eine Aufgabenübertragung an die Stadtwerke

bleibt entsprechend den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

 

  1. Anfallende anteilige vorbereitende Kosten für Beratungsleistungen u.ä. sind haushaltsmäßig zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

   
    16.06.2015 - Hauptausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

  1. Die Stadt schließt sich der in der Vorlage begründeten Auffassung an, dass eine leistungsfähige glasfaserbasierte Breitbandversor­gung zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unerlässlich ist. Dort, wo eine leistungsfähige Breitbandversorgung durch private Anbieter nicht gewährleistet ist, muss diese mangels anderer Alternativen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge schnellstmöglich in kommunaler Träger­schaft realisiert werden.
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, diese Aufgabe

-          entwedereiner beim  Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden Sparte zu übertragen undre für diesen bereit, dieser neuen Sparte beizutreten

-          oder den Stadtwerken Oldenburg in Holstein zu übertragen.
 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt,

-          an der Gründung dieser neuen Sparte mitzuwirken und

-          parallel dazu mit den Stadtwerken Oldenburg in Holstein die möglichen Bedingungen zu konkretisieren.
 

  1. Die endgültige Beschlussfassung über

- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Spartenbeitritt oder

- eine Aufgabenübertragung an die Stadtwerke

bleibt entsprechend den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

 

Anfallende anteilige vorbereitende Kosten für Beratungsleistungen u. ä. sind haushaltsmäßig zu veranschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen


 

 

   
    18.06.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der in der Vorlage begründeten Auffassung an, dass eine leistungsfähige glasfaserbasierte Breitbandversor­gung zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unerlässlich ist. Dort, wo eine leistungsfähige Breitbandversorgung durch private Anbieter nicht gewährleistet ist, muss diese mangels anderer Alternativen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge schnellstmöglich in kommunaler Träger­schaft realisiert werden.
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, diese Aufgabe

-          entwedereiner beim  Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden Sparte zu übertragen undre für diesen Fall bereit, dieser neuen Sparte beizutreten

-          oder den Stadtwerken Oldenburg in Holstein zu übertragen.
 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt,

-          an der Gründung dieser neuen Sparte mitzuwirken und

-          parallel dazu mit den Stadtwerken Oldenburg in Holstein die möglichen Bedingungen zu konkretisieren.
 

  1. Die endgültige Beschlussfassung über

- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Spartenbeitritt oder

- eine Aufgabenübertragung an die Stadtwerke

bleibt entsprechend den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

 

Anfallende anteilige vorbereitende Kosten für Beratungsleistungen u.ä. sind haushaltsmäßig zu veranschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

18

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 13  
Nachtragshaushaltssatzung 2015 und Nachtragshaushaltsplan 2015  
Enthält Anlagen
VO/2015/070  
Ö 14  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
               

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