Tagesordnung - 03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
Bezeichnung: |
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen |
Gremium: |
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen |
Datum: |
Do, 09.11.2023 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 21:43 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums |
Ort: |
Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Anträge zur Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2023 |
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SI//883 |
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Ö 5 |
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Öffentlicher Bericht der Verwaltung |
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VO/2023/327 |
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Ö 6 |
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Öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet |
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VO/2023/330 |
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Ö 7 |
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B-Plan 62 - Wohnbebauung Am Sandkamp |
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VO/2023/226-1 |
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Ö 8 |
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5. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss |
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VO/2022/152 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ und des Rehkamps, 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll zu dem bestehenden F-Plan die 5. Änderung aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“ für den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB) - Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das Büro PROKOM GmbH – Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
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09.11.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ und des Rehkamps, 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll zu dem bestehenden F-Plan die 5. Änderung aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“ für den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB) - Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das Büro PROKOM GmbH – Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | | 0 | Stimmen dagegen | | 0 | Stimmenthaltungen |
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Ö 9 |
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B-Plan 68 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss |
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VO/2022/153 |
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Ö 10 |
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Haushalt 2024; hier: Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 und Investitionsplanung 2024 |
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VO/2023/326 |
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Ö 11 |
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Öffentliche Anfragen und Mitteilungen |
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N 12 |
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Nicht öffentlicher Bericht der Verwaltung |
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N 13 |
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Städtebauförderung,
hier: Ankauf eines Grundstücks in der mittleren Schuhstraße |
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N 14 |
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Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen |
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Ö 15 |
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Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
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