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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Do, 18.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 25.09.2014  
SI/18/013  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters über die 2013 entgegengenommenen Spenden  
Enthält Anlagen
VO/2014/041  
Ö 7  
Bekanntgabe bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014; Übersicht über die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2014/042  
Ö 8  
Neukonzeption der Offenen Ganztagsschule  
Enthält Anlagen
VO/2014/077  
Ö 9  
Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein  
Enthält Anlagen
VO/2014/040  
Ö 10  
Jahresabschluss für das Jahr 2013 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses  
Enthält Anlagen
VO/2014/075  
Ö 11  
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein  
Enthält Anlagen
VO/2014/079  
Ö 12  
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH  
Enthält Anlagen
VO/2014/086  
Ö 13  
Haushalt 2015 a) Ergebnisplan 2015 b) Finanzplan 2015 c) Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 d) Vorbericht zum Haushalt 2015 e) Haushaltssatzung 2015 f) Wirtschaftsplan 2015 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein g) Wirtschaftsplan 2015 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH h) Wirtschaftsplan 2015 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschft mbH i) Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH  
VO/2014/097  
Ö 14  
Bauvorhaben Langer Segen hier: Erneute Änderung des Bauprogramms  
Enthält Anlagen
VO/2014/054  
Ö 15  
Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2014/093  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den in der Anlage umrandetet dargestellten Bereich, der wie nachfolgend beschrieben begrenzt wird:

-          im Nordosten durch den Burgtorgraben,

-          im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn

-          m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben.

-          im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen.

-          im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße.

wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Ausschreibung zu den Vorbereitenden Untersuchungen mit ergänzendem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept ist in die Wege zu leiten, sobald ein positiver Bescheid zum Städtebauförderungsprogramm ASO des Innenministeriums Schleswig-Holstein vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Submission den Vertrag unterzeichnen.

 

.

   
    11.12.2014 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:
 

  1. Für den in der Anlage umrandetet dargestellten Bereich, der wie nachfolgend beschrieben begrenzt wird:

-          im Nordosten durch den Burgtorgraben,

-          im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn

-          m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben.

-          im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen.

-          im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße.

wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Ausschreibung zu den Vorbereitenden Untersuchungen mit ergänzendem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept ist in die Wege zu leiten, sobald ein positiver Bescheid zum Städtebauförderungsprogramm ASO des Innenministeriums Schleswig-Holstein vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Submission den Vertrag unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    18.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

  1. Für den in der Anlage umrandetet dargestellten Bereich, der wie nachfolgend beschrieben begrenzt wird:

-          im Nordosten durch den Burgtorgraben,

-          im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn

-          m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben.

-          im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen.

-          im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße.

wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Ausschreibung zu den Vorbereitenden Untersuchungen mit ergänzendem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept ist in die Wege zu leiten, sobald ein positiver Bescheid zum Städtebauförderungsprogramm ASO des Innenministeriums Schleswig-Holstein vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Submission den Vertrag unterzeichnen.

 

.

 

 

Abstimmungsergebnis:

19

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 


 

 

Ö 16  
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010  
VO/2014/084-1  
Ö 17  
Resolution gegen ein mögliches Atommüll-Endlager in Rödbyhavn      
Ö 18  
Neubesetzung der Werkleitung der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein      
Ö 19  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
               

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