Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 25.09.2014 | SI/18/013 | ||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | |||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters über die 2013 entgegengenommenen Spenden | VO/2014/041 | ||||||||||||
Ö 7 | Bekanntgabe bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014; Übersicht über die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen | VO/2014/042 | ||||||||||||
Ö 8 | Neukonzeption der Offenen Ganztagsschule | VO/2014/077 | ||||||||||||
Ö 9 | Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2014/040 | ||||||||||||
Ö 10 | Jahresabschluss für das Jahr 2013 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses | VO/2014/075 | ||||||||||||
Ö 11 | Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein | VO/2014/079 | ||||||||||||
Ö 12 | Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH | VO/2014/086 | ||||||||||||
Ö 13 | Haushalt 2015 a) Ergebnisplan 2015 b) Finanzplan 2015 c) Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 d) Vorbericht zum Haushalt 2015 e) Haushaltssatzung 2015 f) Wirtschaftsplan 2015 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein g) Wirtschaftsplan 2015 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH h) Wirtschaftsplan 2015 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschft mbH i) Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH | VO/2014/097 | ||||||||||||
Ö 14 | Bauvorhaben Langer Segen hier: Erneute Änderung des Bauprogramms | VO/2014/054 | ||||||||||||
Ö 15 | Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB | VO/2014/093 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
- im Nordosten durch den Burgtorgraben, - im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn - m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben. - im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen. - im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße. wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
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11.12.2014 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen | ||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
- im Nordosten durch den Burgtorgraben, - im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn - m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben. - im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen. - im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße. wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
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18.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
- im Nordosten durch den Burgtorgraben, - im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn - m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben. - im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen. - im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße. wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
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Ö 16 | Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 | VO/2014/084-1 | ||||||||||||
Ö 17 | Resolution gegen ein mögliches Atommüll-Endlager in Rödbyhavn | |||||||||||||
Ö 18 | Neubesetzung der Werkleitung der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein | |||||||||||||
Ö 19 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||