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Tagesordnung - Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 18.12.2014  
SI/18/013  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Vergünstigungen bei der Niederschlagswassergebühr für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen  
Enthält Anlagen
VO/2014/089  
Ö 7  
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Bildung eines Seniorenbeirates  
Enthält Anlagen
VO/2015/007  
Ö 8  
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Wahlordnung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Durchführung der Wahl des Seniorenbeirates  
Enthält Anlagen
VO/2015/013  
Ö 9  
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH  
Enthält Anlagen
VO/2015/017  
Ö 10  
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH  
Enthält Anlagen
VO/2015/018  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 5 - 2. Änderung und Erweiterung hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/038  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 11 - 1. Teilaufhebung hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015/039  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.

 

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.             

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 11 – 1. Teilaufhebung

 

für den Bereich der alten Schule an der „Hoheluftstraße“, zwischen der Straße „An der Priesterwiese“ und der „Hoheluftstraße“

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.             

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

   
    26.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.

 

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.             

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 11 1. Teilaufhebung

 

r den Bereich der alten Schule an der „Hoheluftstraße“, zwischen der Straße „An der Priesterwiese“ und der „Hoheluftstraße“

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.             

Die Begründung wird gebilligt.


 

 

5.

Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

17

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 13  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
               

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