Tagesordnung - 06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 3.1 | Anfahrtsicht Mühlenkamp | |||||||||||||
Ö 3.2 | Nachnutzung Hotel Günther | |||||||||||||
Ö 3.3 | Papiervorlagen | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 22.01.2019 und 31.01.2019 | SI/19/304 | ||||||||||||
Ö 5 | Öffentlicher Bericht der Verwaltung | VO/2019/030 | ||||||||||||
Ö 6 | Antrag der der Stiftung Oldenburger Wall e.V. auf Planung eines Nachbaus der ersten christlichen Kirche | VO/2019/009 | ||||||||||||
Ö 7 | Städtebauförderung hier: Maßnahmen und Projekte, die im Jahr 2019 begonnen werden sollen | VO/2019/021 | ||||||||||||
Ö 8 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt" Hier: Beschlussfassung über die Sanierungssatzung | VO/2019/035 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Gründe, welche die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gewürdigt. 2. Die Stadtvertretung beschließt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (umfassendes Verfahren) gemäß § 142 BauGB als Satzung. 3. Die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird auf 10 Jahre festgelegt. 4. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
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07.03.2019 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen | ||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
1. Die Gründe, welche die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gewürdigt. 2. Die Stadtvertretung beschließt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (umfassendes Verfahren) gemäß § 142 BauGB als Satzung. 3. Die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird auf 10 Jahre festgelegt. 4. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
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28.03.2019 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 19 - geändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
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Ö 9 | Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt" hier: Beschlussfassung über das Maßnahmengebiet | VO/2019/036 | ||||||||||||
Ö 10 | Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Abschließender Beschluss | VO/2019/032 | ||||||||||||
Ö 11 | Giddendorfer Weg; hier: Beschluss über das Bauprogramm | VO/2019/003 | ||||||||||||
Ö 12 | Erneuerung der vorh. Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Ausbau der Fahrbahn einschließlich der Gehwege in der Carl- Maria-von Weber-Straße | VO/2019/034 | ||||||||||||
Ö 13 | Ausbau und Neubau eines Gehweges Platanenalllee | VO/2019/033 | ||||||||||||
Ö 14 | Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 - Entwurf 2018 | VO/2019/029 | ||||||||||||
Ö 15 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 15.1 | Neuer Bahnhaltepunkt | |||||||||||||
Ö 15.2 | Baumpflege | |||||||||||||
Ö 15.3 | Glasfaserausbau | |||||||||||||
Ö 15.4 | Kappung von Weiden | |||||||||||||
N 16 | Nicht öffentlicher Bericht der Verwaltung | |||||||||||||
N 17 | Bebauung einer Freifläche an der Eichenallee hier: städtebauliche Aspekte | |||||||||||||
N 18 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 19 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||