Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 3 | Anträge zur Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 03.12.2020 | SI/19/525 | ||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters über die in 2020 entgegengenommenen Spenden | VO/2021/005 | ||||||||||||
Ö 7 | Jahresabschluss für das Jahr 2017 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses | VO/2021/020 | ||||||||||||
Ö 8 | Stundung von Gewerbesteuerforderungen und Forderungen von Grundbesitzabgaben gegenüber Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Zuge der Corona-Pandemie | VO/2021/011 | ||||||||||||
Ö 9 | Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein - Neuvergabe der maschinellen Straßenreinigung im Stadtgebiet | VO/2021/012 | ||||||||||||
Ö 10 | 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10. Juli 2014 | VO/2021/009 | ||||||||||||
Ö 11 | Antrag des Mensavereins des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums | VO/2021/017 | ||||||||||||
Ö 12 | Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik 1 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein - Erteilung der Befugnis an den Bürgermeister zur Beauftragung dieser Beschaffung | VO/2021/023 | ||||||||||||
Ö 13 | Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer | VO/2021/010 | ||||||||||||
Ö 14 | Satzung zur Regelung der Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Oldenburg in Holstein sowie der Erhebung von Benutzungsgebühren | VO/2021/015 | ||||||||||||
Ö 15 | Baumaßnahme Schulcampus; hier: Einrichtung einer Lenkungsgruppe | VO/2021/006 | ||||||||||||
Ö 16 | Änderung der städtischen Bürgschaftsregelung hier: Erhöhung des Höchstbetrages für Bürgschaften je Unternehmen | VO/2021/024 | ||||||||||||
Ö 17 | Gewährung einer Bürgschaft für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH | VO/2021/025 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Für weitere Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Außenortschaften von bis zu 3.000.000 € (bisher 6.000.000 €) übernimmt die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 1.500,000,00 € ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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18.03.2021 - Hauptausschuss | ||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss:
Für weitere Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Außenortschaften von bis zu 3.000.000 € (bisher 6.000.000 €) übernimmt die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 1.500,000,00 € unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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22.03.2021 - Stadtverordnetenversammlung | ||||||||||||||
Ö 13 - geändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Für weitere Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Außenortschaften von bis zu 3.000.000 € (bisher 6.000.000 €) übernimmt die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 1.500,000,00 € unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
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Ö 18 | Öffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
N 19 | Vertraulicher Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten | |||||||||||||
N 20 | Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen | |||||||||||||
Ö 21 | Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung | |||||||||||||